Compliance-Schulung zur Prävention illegaler Preisabsprachen (Kartellrecht)
Die Compliance-Schulung zum Kartellrecht befasst sich mit einem für die Compliance eines Unternehmens wichtigsten Themen. Drakonische Sanktionen und eine immer höhere Kontrolldichte erzwingen eine wirksame Prävention illegaler Preisabsprachen.
Im Rahmen der Schulung wird erläutert, welche Arten von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (Kartelle) verboten sind, wie z.B. Preisabsprachen, Gebietskartelle u.v.m. sei es in der Ausprägung horizontaler oder vertikaler Kartelle. Dazu werden die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die europäischen Bestimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angesprochen. In diesem Zusammenhang wird auch zwischen kartellrechtlich zulässigen Absprachen differenziert.
Es werden darüber hinaus die zahlreichen Sanktionen erläutert, die für Kartellabsprachen verhängt werden können. Diese Sanktionen umfassen Geldbußen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die, jedes für sich genommen, bereits den Bestand des Unternehmens gefährden können. Darüber hinaus drohen Auftragssperren u.v.m. Künftig ist sogar mit Geld- oder Haftstrafen für die Teilnehmer an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache zu rechnen. Bereits heute können kartellrechtliche Sanktionen, sowie die zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen die wirtschaftliche Existenz der involvierten Mitarbeiter ruinieren.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Schulung liegt auf der Prävention von Kartellen. Dabei wird erläutert, was zu marktrelevanten Informationen zählt und wo sich besondere Risiken für z.B. Mitarbeiter des Vertriebs Ihres Unternehmens ergeben können.
Darüber hinaus wird auf die Kronzeugenregelung eingegangen, die es dem Unternehmen ermöglicht, straffrei zu bleiben, wenn es die Kartellbehörden bei der Aufdeckung eines Kartells unterstützt.
Compliance-Schulungen zur Prävention illegaler Preisabsprachen ermöglichen es, mögliche Kartellrechtsverstöße frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.