Compliance Schulung und -Training zum Thema Exportkontrolle (Außenwirtschaftsrecht)
Die Compliance-Schulung zur Exportkontrolle des Außenwirtschaftsrechts vermittelt Kenntnisse zu den immer umfangreicheren und schärferen Vorschriften, die bestimmen, wer welche Güter an wen und für welche Endverwendung exportieren darf.
In diesem Zusammenhang werden die Zielsetzungen des Außenwirtschaftsrechts beleuchtet und die sich daraus ableitenden Pflichten der Unternehmen sowie die Aufgaben des/der Ausfuhrverantwortlichen.
Dabei wird die Funktion des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Begriffe des Aussenwirtschaftsrechts erläutert, wie z.B. Dual-Use Güter. Die in diesem Zusammenhang bedeutsame Funktion der verschiedenen Länder-, Personen- und Güterlisten, die einem Embargo unterworfen worden sind, werden ebenfalls erklärt. Daher wird auch auf die diesbezüglich Regeln des deutschen und europäischen Rechts (z.B. das AWG zusammen mit der AW-Verordnung, der Zollkodex, die Dual-Use Verordnung) sowie auf die Vorgaben des U.S.-Reexportkontrollrechts eingegangen.
Bestehende Vorgaben über die vor der Ausfuhr einzuholende Genehmigungen sowie die erforderliche Dokumentation des gesamten Exportprozesses und die Ablauforganisation werden ebenfalls thematisiert.
Compliance-Schulungen zur Exportkontrolle sind aufgrund immer umfangreicherer Ausfuhrverbote auch für zivile Güter (dual use) und schärferer Sanktionen unverzichtbar.